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Digitalisierungsprämie Baden-Württemberg

Sichern Sie sich jetzt Ihren Projektzuschuss!

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Digitalisierungsprämie in Baden-Würtemberg, berate Sie zu den Möglichkeiten und unterstütze Sie bei Antrag und Umsetzung

Mit dem Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante unterstützt Baden-Württemberg über die landeseigene L-Bank mittelständische Unternehmen mit Fördergeldern, um den Herausforderungen der Digitalisierung gewachsen zu sein.

Digitalisierungsprämie B-W: Text

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Sie wollen mit Hilfe der Digitalisierungsprämie die Chancen der Digitalisierung nutzen?


Die Digitalisierung ist für Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie werden mittelständische Unternehmen bei ihrem Digitalisierungs­vorhaben unterstützt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen aller Branchen mit maximal 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die folgenden Digitalisierungsprojekte:

a) Digitalisierung von Produktion und Verfahren


  • Integration von CRM (Customer-Relationship-Management-Systemen) an das MES (Manufacturing
    Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)

  • Vernetzung der ERP (Enterprise-ResourcePlanning)- und Produktionssysteme (Machine-tomachine-communication) – „Industrie 4.0“

  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in
    der Produktion (zum Beispiel durch künstliche
    Intelligenz-Anwendungen)

  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme

  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren
    (zum Beispiel 3D-Druck)

  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und

  • Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)

  • Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 50 Mbit/s)

  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die
    Produktion

  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)

  • Einführung eines digitalen Abbilds


b) Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen


  • Aufbau von digitalen Plattformen

  • Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung

  • Einführung von predictive-maintenance Anwendungen (zum Beispiel Fernwartung)

  • Einführung produktbegleitender und/oder

  • Anwendersteuerungssoftware (Apps, etc.)

  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen (zum
    Beispiel künstliche Intelligenz-Anwendungen)


c) Strategie und Organisation


  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie

  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie

  • Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz)

  • Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts

  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)

Wie hilft mir die Digitalisierungsprämie bei meinem Projekt?

Über die Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante können Sie für Investitionen in die Digitalisierung von 5.000 - 25.000,- € einen Zuschuss von bis zu 8.750,- € für Ihr Vorhaben bekommen. Die Förderquote beträgt 35%.

Anträge für eine Förderung können noch bis zum 30.06.2024 gestellt werden, sofern die bereitgestellten Haushaltsmittel  bis dahin nicht aufgebraucht sind.

Zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg konnten bereits gute Erfahrungen mit diesem Digitalisierungsbonus sammeln.

Kann ich den Antrag selbst ausfüllen?

Ja, das ist durchaus möglich. Alle dafür erforderlichen Informationen, Voraussetzungen, Antragsformulare, die zu beachtende Förderrichtlinie etc. finden Sie direkt auf der Homepage der L-Bank


Der komplette Verfahrensablauf mit  Antrag, Verwendungsnachweis etc. wird dort ausführlich beschrieben.

Wann reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

Der Verwendungsnachweis kann erst dann eingereicht werden wenn das Projekt zur Digitalisierung vollständig umgesetzt wurde und alle Rechnungen der Anbieter bezahlt sind.

Wie wird die Digitalisierungsprämie steuerlich behandelt?

Die Digitalisierungsprämie in der Zuschussvariante ist ein Förderzuschuss der öffentlichen Hand und muss daher als Betriebseinnahme des Unternehmens verbucht und versteuert werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater.

Wo bekomme ich Unterstützung bei meinem Antrag für die Digitalisierungsprämie?

Als zertifizierte Berater für KMU-Fördermittel biete ich Ihnen eine kompetente Beratung zu Ihrem Digitalisierungsprojekt und tatkräftige Unterstützung rund um die administrative Abwicklung der Digitalisierungsprämie an:

  • Vorab-Prüfung, ob die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen und das geplante Projekt erfüllt werden

  • Entlastung bei den administrativen Aufgaben rund um den Förderantrag

  • Unterstützung beim korrekten Verwendungsnachweis

  • Profitieren Sie von meinen Erfahrungen für Ihre Digitalisierungsprämie


Parallel zur Digitalisierungsprämie unterstützen zahlreiche weitere Förderprogramme die Digitalisierung bei kleineren und mittleren Unternehmen, z.B. die bundesweiten Programme go-digital oder Digital Jetzt.

Beratungsleistungen zur Digitalisierung können darüber hinaus über das BAFA-Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows ebenfalls bezuschusst werden.

Digitalisierungsprämie B-W: FAQ

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