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Sichern Sie sich jetzt Ihren Digitalbonus!

Der Digitalbonus Bayern fördert die Digitalisierung von Gewerbeunternehmen  

(< 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz)

mit bis zu 10.000,- € Zuschuss.

Falls Sie sich nicht selbst mit der Antragstellung und Abwicklung  beschäftigen möchten, aber trotzdem vom Digitalbonus Bayern profitieren wollen, unterstütze ich mit folgendem  „Rund-um-Sorglos-Paket“ zum Pauschalpreis:


➡️  Ausführliche Beratung und Klärung weiterer Fördermöglichkeiten

➡️  Vorab-Prüfung der Antragsberechtigung für Unternehmen und Projekt
➡️  Formulierung der Antragsinhalte
➡️  Optimierung der Förderhöhe
➡️  Komplette Antragerstellung und -abwicklung bis zur Auszahlung

Antragstellung noch bis 30.06.2024 möglich


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Digitalbonus Bayern
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Digitalbonus Bayern: FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern und weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Umsatz bzw. Bilanzsumme bis zu 10 Mio. €.

Wer wird nicht gefördert?

Leider können Freiberufler nicht von diesem digitalen Bonus in Bayern profitieren. Dies betrifft nicht nur Unternehmen die von der Gewerbesteuer befreit sind, sondern man orientiert sich daran, ob das Unternehmen ganz oder teilweise eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erziehende Tätigkeit ausübt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die digitale Technologie die dazu dienen Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Die für diese Maßnahmen erforderliche Leistungen sind von externen Anbietern für Hard- und Software zu erbringen.

Die Einführung folgender Systeme kann zum Beispiel über den Digitalbonus gefördert werden:

  • Customer-Relationship-Management-System (CRM)

  • Dokumenten-Management-System (DMS)

  • Warenwirtschaftssystem (ERP)

  • Branchen-Software, z.B. für das Handwerk

  • Online-Shop mit Einbindung in die betriebliche Prozesse, z.B. über ein Konfigurations-Tool


Ebenso werden Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit bezuschusst, beispielsweise:

  • Virenschutz, Datensicherung

  • Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) mit erfolgreicher             ISO 27001-Zertifizierung

  • Schulungen zur IT-Sicherheit

  • Penetrationstest zur Überprüfung der IT-Sicherheit im Unternehmen

Wie hilft mir der Digitalbonus bei meinem Projekt?

Über den Digitalbonus Bayern Standard können Sie für Investitionen in die Digitalisierung mit einem Volumen von  mindestens 4.000,- € einen Zuschuss von bis zu 10.000,- € für Ihr Vorhaben bekommen. Besonders innovative Projekte werden mit bis zu 50.000,- € über die Variante Digitalbonus Bayern Plus bezuschusst.

Der Digitalisierungsbonus deckt zwei voneinander unabhängige Förderbereiche ab. Für jeden Förderbereich kann einmalig ein Antrag gestellt werden, so dass insgesamt 20.000,- € Förderzuschuss während der Laufzeit des Förderprogramms möglich sind.

Der erste Förderbereich deckt die "Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen" ab und der zweite Förderbereich alle Aspekte der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Zahlreiche bayerische Unternehmen konnten bereits gute Erfahrungen mit diesem Digitalisierungsbonus sammeln.

Was muss ich bei meinem Antrag beachten?

Der Freistaat Bayern unterstützt Projekte mit dem Digitalbonus Bayern, wenn eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen erfolgt und dabei erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand gebracht wird.


Dies muss im Antrag in Form eines Digitalisierungsplans konkret beschrieben und nach der erfolgreichen Umsetzung im Verwendungsnachweis für den Fördermittelgeber dargelegt werden. Im Digitalisierungsplan ist auf die aktuelle Ausgangslage, die einzuführende Lösung und das Ergebnis der geplanten Maßnahme detailliert einzugehen.

Wann reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

Der Verwendungsnachweis mit dem die Auszahlung des Digitalbonus Bayern angefordert wird, kann erst dann eingereicht werden wenn das Projekt zur Digitalisierung vollständig umgesetzt wurde und die Rechnungen der Anbieter bezahlt sind.

Wie wird der Digitalbonus Bayern steuerlich behandelt?

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderzuschuss der öffentlichen Hand und muss daher als Betriebseinnahme des Unternehmens verbucht und versteuert werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater.

Wo bekomme ich Unterstützung bei meinem Digitalbonus Antrag?

Als zertifizierter Berater für KMU-Fördermittel biete ich Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket" für Ihren Digitalbonus Bayern Antrag an:


➡️ Vorab-Prüfung der Antragsberechtigung
➡️ Optimierung der Förderhöhe
➡️ Komplette Antragerstellung und -abwicklung bis zur Auszahlung

Profitieren Sie von meinen Erfahrungen für Ihren Digitalisierungsbonus 

Digitalbonus Bayern: Kontakt
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