Sichern Sie sich jetzt Ihren Digitalbonus!
Der Digitalbonus Bayern fördert die Digitalisierung von Gewerbeunternehmen
(< 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz)
mit bis zu 7.500,- € Zuschuss.
Aktueller Stand im Juli 2024:
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und gegenüber dem bisherigen
IT-Förderprogramm haben sich einige Änderungen ergeben.
Die Themen Künstliche Intelligenz und Robotik werden jetzt zusätzlich gefördert.
Auch Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit vom Digitalbonus Bayern profitiert haben, können erneut einen Antrag stellen.
Die Förderquote bleibt mit 50% unverändert, allerdings wurde der maximale Zuschuss von bisher 10.000,- € auf 7.500,- € Digitalbonus gesenkt.
Besonders innovative Projekte werden mit bis zu 30.000,- € gefördert.
Falls Sie sich nicht selbst mit der Antragstellung und Abwicklung beschäftigen möchten, aber trotzdem maximal vom Digitalbonus Bayern profitieren wollen, unterstütze ich mit einem „Rund-um-Sorglos-Paket“
zum Pauschalpreis:
➡️ Vorab-Prüfung der Antragsberechtigung für Unternehmen und Projekt
➡️ Optimierung der Förderhöhe
➡️ Komplette Antragerstellung und -abwicklung bis zur Auszahlung
➡️ Ausführliche Beratung und Klärung weiterer Fördermöglichkeiten


Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Wer wird gefördert?
Der Digitalbonus Bayern richtet sich gezielt an kleine gewerbliche Unternehmen. Förderfähig sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
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Unternehmensgröße: Es werden ausschließlich Unternehmen gefördert, die weniger als 50 Beschäftigte haben.
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Jahresumsatz: Das Unternehmen darf einen maximalen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
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Betriebsstandort: Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz oder zumindest eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können für ihre Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte eine Förderung beantragen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung kleinerer Betriebe, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zukunftssicher zu machen.
Wer wird nicht gefördert?
Im Rahmen des Digitalbonus Bayern gibt es einige Einschränkungen bezüglich der förderfähigen Unternehmen. Nicht gefördert werden insbesondere:
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Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ingenieure und andere freiberuflich Tätige. Diese Berufsgruppen sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen.
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Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Freiberufler gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes gewerbesteuerpflichtig sind. In diesem Fall können sie unter Umständen von der Förderung profitieren.
Somit richtet sich die Förderung des Digitalbonus Bayern klar an kleine gewerbliche Unternehmen, während Freiberufler grundsätzlich ausgeschlossen sind, es sei denn, sie unterliegen der Gewerbesteuerpflicht.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Digitalbonus Bayern werden Investitionen in digitale Technologien gefördert, die dazu beitragen, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf folgenden Bereichen:
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Digitalisierung von Prozessen: Unternehmen können Investitionen tätigen, um ihre Arbeitsabläufe zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise die Einführung von ERP-Systemen, CRM-Systemen oder anderen digitalen Lösungen.
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IT-Sicherheitsmaßnahmen: Projekte, die die Sicherheit von IT-Systemen verbessern, wie die Implementierung von Firewall-Systemen, Verschlüsselungstechnologien oder Backup-Lösungen, sind ebenfalls förderfähig.
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Bevorzugte Technologien: Besonders gefördert werden der Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz (KI), digitalen Zwillingen und modernen Simulationstechniken. Diese Technologien bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produktions- und Entwicklungsprozesse effizienter zu gestalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Zudem müssen die für diese Maßnahmen erforderlichen Leistungen, wie Beratung, Software und Implementierung, von externen Anbietern erbracht werden. Dies gewährleistet, dass spezialisierte Dienstleister die Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung der Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte unterstützen.
Wie hilft mir der Digitalbonus bei meinem Projekt?
Der Digitalbonus Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten in Ihrem Unternehmen. Hier sind die wichtigsten Vorteile:
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Über den Digitalbonus Bayern Standard können Sie bei Investitionen in die Digitalisierung mit einem Mindestvolumen von 4.000,- € einen Zuschuss von bis zu 7.500,- € erhalten. Dies bietet Ihnen finanzielle Entlastung bei der Modernisierung Ihrer IT und Prozesse.
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Für besonders innovative Vorhaben gibt es die Variante Digitalbonus Bayern Plus, die Projekte mit einem Zuschuss von bis zu 30.000,- € fördert. Dies betrifft vor allem Technologien wie Robotik, Künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und moderne Simulationstechniken.
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Der Digitalbonus deckt zwei unabhängige Förderbereiche ab:
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Digitalisierung – Dazu gehört die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, sowie die Migration oder Portierung von IT-Systemen und Anwendungen im Unternehmen.
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IT-Sicherheit – Alle Maßnahmen, die die IT-Sicherheit im Unternehmen betreffen, können ebenfalls gefördert werden.
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Für jeden Förderbereich können Sie einmalig einen Antrag stellen, sodass Sie insgesamt einen Zuschuss von bis zu 15.000,- € während der Laufzeit des Programms erhalten können.
Viele bayerische Unternehmen haben bereits von diesem Programm profitiert, und auch Unternehmen, die in der Vergangenheit gefördert wurden, können erneut einen Antrag stellen. Der Digitalbonus erleichtert Ihnen somit den Einstieg in die Digitalisierung und stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Was muss ich bei meinem Antrag beachten?
Um eine Förderung durch den Digitalbonus Bayern zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie im Antrag die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen klar und nachvollziehbar darstellen. Der Freistaat Bayern unterstützt nur Projekte, die eine Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen bewirken. Hierbei müssen folgende Punkte beachtet werden:
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Digitalisierungsplan: Der Antrag muss einen ausführlichen Digitalisierungsplan enthalten. In diesem Plan wird beschrieben, wie das Projekt zur Digitalisierung beitragen wird. Der Digitalisierungsplan bildet das Kernstück Ihres Antrags und sollte so detailliert wie möglich formuliert sein. Er umfasst drei zentrale Punkte:
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Aktuelle Ausgangslage: Beschreiben Sie den derzeitigen Zustand Ihres Unternehmens in Bezug auf die Digitalisierung. Dies könnte beinhalten, welche Technologien oder Prozesse momentan genutzt werden und welche Schwächen oder Verbesserungsbedarfe bestehen.
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Einzuführende Lösung: Erklären Sie im nächsten Schritt, welche spezifische digitale Lösung eingeführt werden soll, um die identifizierten Herausforderungen zu lösen. Dabei sollten Sie auf die Technologie, die Sie implementieren möchten, eingehen, sowie auf deren Funktionsweise und Nutzen.
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Geplantes Ergebnis: Stellen Sie dar, welche konkreten Verbesserungen durch die Digitalisierung erwartet werden. Dies könnten etwa Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen oder eine verbesserte IT-Sicherheit sein.
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Konkretisierung der Maßnahme: Es ist wichtig, dass die geplanten Maßnahmen nicht nur grob beschrieben werden, sondern dass der Digitalisierungsplan detailliert und präzise die zu ergreifenden Schritte aufzeigt. Dies hilft den Förderstellen, die Machbarkeit und den potenziellen Nutzen des Projekts besser einzuschätzen.
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Ziel des Projekts: Der Antrag sollte klar zeigen, wie die geplanten Investitionen eine nachhaltige Digitalisierung fördern und zu einer digitalen Weiterentwicklung Ihres Unternehmens beitragen.
Wann reiche ich den Verwendungsnachweis ein?
Der Verwendungsnachweis, mit dem Sie die Auszahlung des Digitalbonus Bayern anfordern, kann erst eingereicht werden, wenn Ihr Digitalisierungsprojekt vollständig abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
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Projektabschluss: Ihr Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekt muss vollständig umgesetzt worden sein. Alle geplanten Maßnahmen, die im Antrag beschrieben wurden, sollten erfolgreich durchgeführt worden sein. Es ist wichtig, dass das Projekt in seiner Gesamtheit abgeschlossen ist, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
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Rechnungsstellung und Bezahlung: Alle Rechnungen für die durchgeführten Arbeiten müssen ausgestellt und vollständig bezahlt sein. Das bedeutet, dass Sie den Nachweis erbringen müssen, dass die externen Anbieter, die für die Durchführung Ihres Projekts verantwortlich waren (z. B. für Beratung, Softwareimplementierung oder andere Dienstleistungen), ihre Leistungen erbracht und Sie die entsprechenden Zahlungen geleistet haben.
Es ist also wichtig, erst dann den Verwendungsnachweis einzureichen, wenn das Projekt vollständig umgesetzt und alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Dienstleistern erfüllt sind. Sobald der Verwendungsnachweis geprüft und anerkannt wurde, erfolgt die Auszahlung des Digitalbonus durch die zuständige Stelle bei der Bayerischen Bezirksregierung.
Wie wird der Digitalbonus Bayern steuerlich behandelt?
Der Digitalbonus Bayern wird steuerlich wie jede andere staatliche Förderung behandelt. Das bedeutet, dass die Zuschüsse, die Sie im Rahmen dieses Programms erhalten, als betrieblich bedingte Einnahmen betrachtet werden und somit grundsätzlich der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.
Hier sind die wesentlichen Punkte zur steuerlichen Behandlung:
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Zuschuss als Betriebseinnahme: Der Digitalbonus stellt für Ihr Unternehmen eine steuerpflichtige Einnahme dar. Das bedeutet, dass der gewährte Zuschuss in der Gewinnermittlung (z. B. in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Bilanz) als Einnahme erfasst wird und somit das zu versteuernde Einkommen erhöht.
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Abschreibung der Investitionen: Die mit dem Digitalbonus geförderten Investitionen können steuerlich abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die im Rahmen der Digitalisierung oder IT-Sicherheit getätigten Anschaffungen über die Nutzungsdauer der jeweiligen Investitionen hinweg steuerlich geltend machen können. Die Zuschüsse mindern allerdings nicht die Abschreibung, sondern sind als eigene Position zu versteuern.
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Keine Doppelbesteuerung: Obwohl der Zuschuss steuerpflichtig ist, wird er nicht doppelt besteuert. Sie versteuern lediglich den erhaltenen Zuschuss als Einnahme, während die Investitionskosten weiterhin gemäß den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben werden können.
Es ist ratsam, bei Fragen zur genauen steuerlichen Behandlung des Digitalbonus Bayern Ihren Steuerberater zu konsultieren, um eine korrekte Einordnung in Ihre Steuererklärung sicherzustellen und alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Wo bekomme ich Unterstützung bei meinem Digitalbonus Antrag?
Falls Sie oder Ihre Kunden sich nicht selbst mit dem „Formularkram“ beschäftigen wollen, aber trotzdem maximal vom Digitalbonus Bayern profitieren möchten, biete ich ein „Rund-um-Sorglos-Paket“ an. Mit diesem Paket unterstütze ich Sie umfassend bei der Antragsstellung und der erfolgreichen Umsetzung Ihres Projekts. Folgende Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung:
➡️ Vorab-Prüfung der Antragsberechtigung: Ich prüfe vorab, ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt die Voraussetzungen für den Digitalbonus Bayern erfüllen, um sicherzustellen, dass Sie förderfähig sind.
➡️ Optimierung der Förderhöhe: Gemeinsam maximieren wir den möglichen Zuschuss, indem wir Ihre Projektkosten optimal darstellen und die beste Förderhöhe für Ihr Vorhaben ermitteln.
➡️ Komplette Antragerstellung und -abwicklung: Ich übernehme die vollständige Erstellung und Einreichung des Antrags sowie die gesamte Abwicklung, bis zur Auszahlung des Digitalbonus Bayern.
➡️ Ausführliche Beratung: Ich berate Sie ausführlich zu allen weiteren Fördermöglichkeiten, die für Ihr Unternehmen in Frage kommen, um sicherzustellen, dass Sie das volle Potenzial an finanzieller Unterstützung ausschöpfen.
Da nur ein Kontingent von 300 Anträgen pro Monat zur Verfügung steht, sollten Sie schnell handeln, um sich diese attraktive Möglichkeit zur Co-Finanzierung Ihres IT-Projektes zu sichern. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie von dieser Förderung maximal profitieren.
Beispiele förderfähiger Vorhaben im Förderbereich Digitalisierung
Der Digitalbonus Bayern unterstützt Unternehmen gezielt dabei, ihre Prozesse im Rahmen der Digitalisierung zu modernisieren. Im Förderbereich Digitalisierung werden zahlreiche Projekte gefördert, die eine deutliche Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Arbeitsprozesse ermöglichen. Hier sind einige Beispiele förderfähiger Vorhaben im Bereich der Digitalisierung:
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Branchen-Software
Unternehmen können in spezialisierte Branchen-Software investieren, die auf ihre individuellen Anforderungen abgestimmt ist. Solche Softwarelösungen ermöglichen branchenspezifische Optimierungen, wie sie in der Bau-, oder Fertigungsindustrie notwendig sind. -
Planungs- und Dokumentationssoftware für die Baustelle
Der Einsatz von Planungs- und Dokumentationssoftware kann die Effizienz auf Baustellen erheblich steigern. Diese Tools helfen bei der Digitalisierung von Bauprojekten, indem sie Planungsprozesse, Dokumentation und Projektüberwachung digital abbilden und vereinfachen. -
ERP-/CRM-/DMS-Systeme
Der Digitalbonus Bayern fördert Investitionen in ERP- (Enterprise Resource Planning), CRM- (Customer Relationship Management) und DMS-Systeme (Document Management Systems). Diese Systeme tragen zur Optimierung der Geschäftsprozesse, besseren Datenverwaltung und verbesserten Kundenbetreuung bei. -
Vernetzung bestehender Systeme über Schnittstellen
Die Vernetzung bestehender IT-Systeme über Schnittstellen gehört ebenfalls zu den förderfähigen Maßnahmen. Dies ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen unterschiedlichen Systemen und Abteilungen, wodurch Arbeitsabläufe optimiert und Fehler minimiert werden. -
Produkt-Konfigurator für den Onlineshop
Produkt-Konfiguratoren für Onlineshops können die Kundenzufriedenheit und Verkaufsprozesse verbessern, indem sie es Kunden ermöglichen, Produkte individuell zu gestalten. Die Einführung solcher Tools fällt ebenfalls in den Bereich der Digitalisierung und kann durch den Digitalbonus Bayern gefördert werden. -
KI-basierte Anwendungen zur Prozessdigitalisierung
KI-basierte Anwendungen, die zur Prozessdigitalisierung beitragen, sind ein weiteres Beispiel für förderfähige Projekte. Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, Prozesse wie die Datenanalyse, Buchhaltung oder Automatisierung von Routineaufgaben effizienter zu gestalten. -
Robotik-Anwendungen zur Unterstützung der Digitalisierung
Der Einsatz von Robotik-Anwendungen, die manuelle Aufgaben in Produktions- oder Dienstleistungsprozessen digitalisieren, gehört ebenfalls zu den förderfähigen Vorhaben. Roboter können helfen, Arbeitsabläufe zu automatisieren und die Effizienz im Unternehmen zu steigern.
Mit diesen Maßnahmen unterstützt der Digitalbonus Bayern kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern und sich für die Zukunft besser aufzustellen.
Beispiele förderfähiger Vorhaben im Förderbereich IT-Sicherheit
Im Rahmen des Digitalbonus Bayern wird auch der Bereich IT-Sicherheit besonders gefördert. Unternehmen können Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Infrastruktur sicherer zu gestalten und sich besser gegen Cyberangriffe und Datenverluste zu schützen. Im Folgenden finden sich Beispiele für förderfähige Vorhaben im Bereich IT-Sicherheit:
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Firewall-Systeme und Netzwerksicherheitslösungen
Der Einsatz von Firewall-Systemen und anderen Netzwerksicherheitslösungen gehört zu den förderfähigen Maßnahmen. Diese Technologien schützen das Unternehmensnetzwerk vor unautorisierten Zugriffen und Angriffen von außen, indem sie den Datenverkehr überwachen und unerwünschte Zugriffe blockieren. -
Verschlüsselungstechnologien
Verschlüsselungstechnologien sichern vertrauliche Daten sowohl im Speicher als auch bei der Übertragung. Durch die Implementierung solcher Systeme wird gewährleistet, dass sensible Informationen nicht unautoriert eingesehen oder abgefangen werden können. -
Authentifizierungslösungen
Maßnahmen zur Einführung von Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA) und anderen Authentifizierungslösungen sind ebenfalls förderfähig. Diese erhöhen die Sicherheit beim Zugriff auf Systeme und Anwendungen, indem sie sicherstellen, dass nur autorisierte Benutzer Zugriff haben. -
Sicherheitsupdates und Patch-Management
Die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsupdates und der Einsatz von Patch-Management-Tools tragen wesentlich zur IT-Sicherheit bei. Sie verhindern, dass Sicherheitslücken ausgenutzt werden, indem sie die IT-Systeme immer auf dem neuesten Stand halten. -
Sicherheitslösungen für mobile Endgeräte
Der Schutz von mobilen Endgeräten wie Laptops, Smartphones und Tablets ist besonders wichtig, da diese oft ein Einfallstor für Cyberkriminelle darstellen. Die Einführung von Mobile Device Management (MDM)-Lösungen oder Endpoint Security-Software kann dabei helfen, mobile Geräte zu sichern und den Zugriff auf sensible Unternehmensdaten zu kontrollieren. -
Backup- und Recovery-Lösungen
Die Einführung von Backup- und Recovery-Lösungen ist eine weitere förderfähige Maßnahme. Sie stellt sicher, dass wichtige Daten regelmäßig gesichert werden und im Fall eines Datenverlustes schnell wiederhergestellt werden können, sei es durch Cyberangriffe, technische Ausfälle oder menschliche Fehler. -
Security Awareness-Schulungen
Unternehmen können auch in Security Awareness-Schulungen für ihre Mitarbeiter investieren. Diese Schulungen sind essenziell, um das Bewusstsein für Cybergefahren zu schärfen und Mitarbeiter darin zu schulen, wie sie sicher mit IT-Systemen umgehen und Phishing-Versuche erkennen. -
Penetrationstests und Sicherheitsüberprüfungen
Penetrationstests und Sicherheitsüberprüfungen gehören ebenfalls zu den förderfähigen Maßnahmen. Diese Tests simulieren Angriffe auf das Unternehmensnetzwerk und helfen dabei, Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, bevor sie von echten Angreifern ausgenutzt werden können
Durch den Digitalbonus Bayern werden somit viele Projekte zur IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Dies hilft den Unternehmen dabei, ihre Daten und Systeme vor Cyberbedrohungen zu schützen und so die digitale Infrastruktur langfristig abzusichern.