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Digitalbonus Bayern Antrag

Sichern Sie sich Ihren Digitalbonus Bayern Zuschuss für 2023!

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Digitalisierungsbonus in Bayern, berate Sie zu den Möglichkeiten und unterstütze Sie bei Antrag und Umsetzung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie noch bis Ende 2023 mittelständische Unternehmen mit einem Zuschuss, um den Herausforderungen der Digitalisierung gewachsen zu sein.


Dadurch ermöglicht Ihnen der Freistaat Bayern, sich durch den Einsatz von Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit im Unternehmen zu verbessern.

Eine Fortsetzung des Digitalbonus ab 2024 ist geplant.

Digitalbonus Bayern: Text

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer wird gefördert?

Kleinere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern und weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Umsatz bzw. Bilanzsumme bis zu 10 Mio. €.

Wer wird nicht gefördert?

Leider können Freiberufler nicht von diesem digitalen Bonus in Bayern profitieren. Dies betrifft nicht nur Unternehmen die von der Gewerbesteuer befreit sind, sondern man orientiert sich daran, ob das Unternehmen ganz oder teilweise eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erziehende Tätigkeit ausübt.


Den vollständigen Katalog der ausgeschlossenen Tätigkeiten und Berufe  finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die digitale Technologie die dazu dienen Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Die für diese Maßnahmen erforderliche Leistungen sind von externen Anbietern für Hard- und Software zu erbringen.

Die Einführung folgender Systeme kann zum Beispiel über den Digitalbonus gefördert werden:

  • Customer-Relationship-Management-System (CRM)

  • Dokumenten-Management-System (DMS)

  • Warenwirtschaftssystem (ERP)

  • Branchen-Software, z.B. für das Handwerk

  • Online-Shop mit Einbindung in die betriebliche Prozesse, z.B. über ein Konfigurations-Tool


Ebenso werden Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit bezuschusst, beispielsweise:

  • Virenschutz, Datensicherung

  • Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) mit erfolgreicher             ISO 27001-Zertifizierung

  • Schulungen zur IT-Sicherheit

  • Penetrationstest zur Überprüfung der IT-Sicherheit im Unternehmen


Zahlreiche Anregungen, positive Erfahrungen und Beispiele finden Sie unter www.digitalbonus.bayern 

Wie kann ich mein Unternehmen digitalisieren?

Prinzipiell geht es darum, Abläufe im Unternehmen die einen hohen internen Aufwand verursachen, aber keinen direkten Nutzen stiften, zu optimieren. Welche Abläufe das sind und wie man diese konkret verbessern kann ist von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich.

Ein Beispiel zur Erläuterung:

Bei einem Reinigungsunternehmen aus München mit 20 Mitarbeitern werden die zu erledigenden Arbeiten in Papierformularen erfasst, die ausgefüllten Formulare in eine Excel-Liste eingetragen und diese dann wöchentlich in das Rechnungsprogramm importiert. Per Briefpost werden die ausgedruckten Rechnungen an die Kunden verschickt. Mit der Einführung einer sogenannten Field-Service-Management-Lösung erfolgt die Erfassung der durchgeführten Arbeiten direkt auf dem Smartphone und die erbrachten Leistungen werden noch am gleichen Tag vollautomatisch dem Kunden als PDF-Rechnung per E-Mail übermittelt. Die mit dieser Digitalisierungsmaßnahme verbundenen Vorteile und Einsparungen sind offensichtlich.

Weitere, typische Beispiele für Projekte die mit diesem Digitalisierungsbonus gefördert werden können, sind:

  • Einführung eines Customer Relationship Management System (CRM) mit dem die Kundenverwaltung und der Verkaufsprozess optimal organisiert werden können

  • Ein Online-Shop bei dem die Kundenkommunikation automatisiert und der Bestellprozess in die weiteren internen Abläufe integriert ist

  • Investition in ein Dokumenten-Management-System (DMS) zur zentralen und sicheren Verwaltung aller relevanten Unterlagen im Unternehmen.

Wie hilft mir der Digitalbonus bei meinem Projekt?

Über den Digitalbonus Bayern Standard können Sie für Investitionen in die Digitalisierung mit einem Volumen von  mindestens 4.000,- € einen Zuschuss von bis zu 10.000,- € für Ihr Vorhaben bekommen. Besonders innovative Vorhaben werden mit bis zu 50.000,- € über die Variante Digitalbonus Plus bezuschusst.

Der Digitalisierungsbonus deckt dabei zwei voneinander unabhängige Förderbereiche ab. Für jeden Förderbereich kann einmalig ein Antrag gestellt werden, so dass insgesamt 20.000,- € Förderzuschuss während der Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.12.2023 möglich sind.

Der erste Förderbereich deckt die "Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen" ab und der zweite Förderbereich alle Aspekte der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Zahlreiche bayerische Unternehmen konnten bereits gute Erfahrungen mit diesem Digitalisierungsbonus sammeln.

Was muss ich bei meinem Antrag beachten?

Der Freistaat Bayern unterstützt Projekte mit dem Digitalbonus Bayern, wenn eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen erfolgt und dabei erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand gebracht wird.


Dies muss im Antrag in Form eines Digitalisierungsplans konkret beschrieben und nach der erfolgreichen Umsetzung im Verwendungsnachweis für den Fördermittelgeber dargelegt werden. Im Digitalisierungsplan ist auf die aktuelle Ausgangslage, die einzuführende Lösung und das Ergebnis der geplanten Maßnahme detailliert einzugehen.

Kann ich den Online-Antrag selbst ausfüllen?

Ja, das ist durchaus möglich. Alle dafür erforderlichen Informationen, Voraussetzungen, Musterantrag, die zu beachtende Förderrichtlinie, Beispiele etc. finden Sie direkt auf der Homepage des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: www.digitalbonus.bayern


Der komplette Verfahrensablauf mit  Antrag, Verwendungsnachweis etc. wird dort ausführlich beschrieben.

kommentierter Musterantrag

Noch bis Dezember 2023 wird zu Beginn jeden Monats ein bestimmtes Kontingent an Anträgen im Portal freigeschaltet. Es kann sich also lohnen, den Antrag möglichst zu Monatsbeginn zu stellen.

Wann reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

Der Verwendungsnachweis mit dem die Auszahlung des Digitalbonus Bayern angefordert wird, kann erst dann eingereicht werden wenn das Projekt zur Digitalisierung vollständig umgesetzt wurde und die Rechnungen der Anbieter bezahlt sind.

Wie wird der Digitalbonus Bayern steuerlich behandelt?

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderzuschuss der öffentlichen Hand und muss daher als Betriebseinnahme des Unternehmens verbucht und versteuert werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater.

Wo bekomme ich Unterstützung bei meinem Digitalbonus Antrag?

Als zertifizierter Berater für KMU-Fördermittel biete ich Ihnen ein "rundum-Sorglos-Paket" für Ihren Digitalbonus Bayern an:

  • Vorab-Prüfung, ob die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen und das geplante Projekt erfüllt werden

  • Komplette Antrag-Erstellung und Rückfrage-Management

  • Optimierung der Zuschusshöhe

  • Unterstützung beim korrekten Verwendungsnachweis

  • Profitieren Sie von meinen Erfahrungen für Ihren Digitalisierungsbonus 


Parallel zum Digitalbonus Bayern unterstützen zahlreiche weitere Förderprogramme die Digitalisierung bei kleineren und mittleren Unternehmen, z.B. die bundesweiten Programme go-digital oder Digital Jetzt. Letzteres Programm ist z.B. für Freiberufler interessant, die den Digitalbonus Bayern leider nicht nutzen können.

Beratungsleistungen zur Digitalisierung können darüber hinaus über das BAFA-Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ebenfalls bezuschusst werden.

Wird es möglich sein den Digitalbonus Bayern auch in 2024 zu beantragen?

Gemäß dem vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales vorgestellten Digitalplan Bayern, wird der Digitalbonus Bayern in 2024 und den folgenden Jahren fortgesetzt.

Details zur Ausgestaltung der Förderrichtline werden vermutlich erst Ende 2023 veröffentlich werden. Es empfiehlt sich daher, noch bis Ende 2023 einen Antrag zu stellen. 

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