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Sichern Sie sich Ihren Digitalbonus Thüringen für 2023!

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Digitalisierungsbonus in Thüringen, berate Sie zu den Möglichkeiten und unterstütze Sie bei Antrag und Umsetzung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus Thüringen unterstützt der Freistaat Thüringen über die Thüringer Aufbaubank noch bis Ende 2023 mittelständische Unternehmen mit Fördergeldern, um den Herausforderungen der Digitalisierung gewachsen zu sein. Dadurch ermöglicht Ihnen der Freistaat Thüringen, sich durch den Einsatz von Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit im Unternehmen zu verbessern.

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Digitalbonus Thüringen: Text

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen und weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Umsatz bis zu 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme bis zu 43 Mio. €.

Wer wird nicht gefördert?

Leider können Freiberufler, Unternehmen in Schwierigkeiten, Nebenerwerbsunternehmen und diverse weitere Unternehmensarten nicht von diesem digitalen Bonus in Thüringen profitieren.


Den vollständigen Katalog der ausgeschlossenen Unternehmensarten und Wirtschaftsbereiche  finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Der Digitalbonus Thüringen hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Förderfähig sind Investitionen in Software und Hardware einschließlich Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:


Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:

  • Einführung bzw. Vernetzung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)

  • Dokumenten-Management-Systeme (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen

  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES

  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)

  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

  • Einführung eines digitalen Abbilds

  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck

  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen

  • Integration digitaler Workflows mit Lieferant*innen und Kund*innen (e-commerce/ e-procurement) 


Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:

  • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung

  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware

  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen

  • 3D-Visualisierungen von Messeständen

  • Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen

  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen


Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes

  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

Wie kann ich mein Unternehmen digitalisieren?

Prinzipiell geht es darum, Abläufe im Unternehmen die einen hohen internen Aufwand verursachen, aber keinen direkten Nutzen stiften, zu optimieren. Welche Abläufe das sind und wie man diese konkret verbessern kann ist von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich.

Ein Beispiel zur Erläuterung:

Bei einem Reinigungsunternehmen aus Erfurt mit 20 Mitarbeitern werden die zu erledigenden Arbeiten in Papierformularen erfasst, die ausgefüllten Formulare in eine Excel-Liste eingetragen und diese dann wöchentlich in das Rechnungsprogramm importiert. Per Briefpost werden die ausgedruckten Rechnungen an die Kunden verschickt. Mit der Einführung einer sogenannten Field-Service-Management-Lösung erfolgt die Erfassung der durchgeführten Arbeiten direkt auf dem Smartphone und die erbrachten Leistungen werden noch am gleichen Tag vollautomatisch dem Kunden als PDF-Rechnung per E-Mail übermittelt. Die mit dieser Digitalisierungsmaßnahme verbundenen Vorteile und Einsparungen sind offensichtlich.

Weitere, typische Beispiele für Projekte die mit diesem Digitalisierungsbonus gefördert werden können, sind:

  • Einführung eines Customer Relationship Management System (CRM) mit dem die Kundenverwaltung und der Verkaufsprozess optimal organisiert werden können

  • Eine Online-Shops bei dem die Kundenkommunikation automatisiert und der Bestellprozess in die weiteren internen Abläufe integriert ist

  • Dokumenten-Management-System (DMS)

Wie hilft mir der Digitalbonus bei meinem Projekt?

Über den Digitalbonus Thüringen können Sie für Investitionen in die Digitalisierung mit einem Volumen von  mindestens 5.000,- € einen Zuschuss von bis zu 15.000,- € für Ihr Vorhaben bekommen.

Während der Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.12.2023 kann je Unternehmen nur ein Antrag gestellt werden.

Zahlreiche Unternehmen in Thüringen konnten bereits gute Erfahrungen mit diesem Digitalisierungsbonus sammeln.

Was muss ich bei meinem Antrag beachten?

Für eine Förderung über den Digitalbonus Thüringen werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einer nicht unerheblichen Steigerung des Digitalisierungsgrads führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Digitalisierungskonzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Kann ich den Antrag selbst ausfüllen?

Ja, das ist durchaus möglich. Alle dafür erforderlichen Informationen, Voraussetzungen, Antragsformulare, die zu beachtende Förderrichtlinie etc. finden Sie direkt auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank


Der komplette Verfahrensablauf mit  Antrag, Verwendungsnachweis etc. wird dort ausführlich beschrieben.

Wann reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

Der Verwendungsnachweis mit dem die Auszahlung des Digitalbonus Thüringen angefordert wird, kann erst dann eingereicht werden wenn das Projekt zur Digitalisierung vollständig umgesetzt wurde und alle Rechnungen der Anbieter bezahlt sind.

Wie wird der Digitalbonus Thüringen steuerlich behandelt?

Der Digitalbonus Thüringen ist ein Förderzuschuss der öffentlichen Hand und muss daher als Betriebseinnahme des Unternehmens verbucht und versteuert werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater.

Wo bekomme ich Unterstützung bei meinem Digitalbonus Antrag?

Als zertifizierte Berater für KMU-Fördermittel biete ich Ihnen eine kompetente Beratung zu Ihrem Digitalisierungsprojekt und tatkräftige Unterstützung rund um die administrative Abwicklung des Digitalbonus Thüringen an:

  • Vorab-Prüfung, ob die Voraussetzugen für Ihr Unternehmen und das geplante Projekt erfüllt werden

  • Formulierungshilfe beim Digitalisierungsgrad ermitteln und Beschreibung des angestrebten Zustands nach Projektabschluss

  • Entlastung bei den administrativen Aufgaben rund um den Förderantrag

  • Unterstützung beim korrekten Verwendungsnachweis

  • Profitieren Sie von meinen Erfahrungen für Ihren Digitalisierungsbonus 


Parallel zum Digitalbonus Thüringen unterstützen zahlreiche weitere Förderprogramme die Digitalisierung bei kleineren und mittleren Unternehmen, z.B. die bundesweiten Programme go-digital oder Digital Jetzt. Letzteres Programm ist z.B. für Freiberufler interessant, die den Digitalbonus Thüringen leider nicht nutzen können.

Beratungsleistungen zur Digitalisierung können darüber hinaus über das BAFA-Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows ebenfalls bezuschusst werden.

Digitalbonus Thüringen: FAQ

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